wersja niemiecka, jeśli to komuś pomoże:
Die Wasserrechtsverleihungen an öffentlichen Gewässern können, sobald sie auf wenigstens 30 Jahre oder auf unbestimmte Zeit ausgestellt
und nicht als Dienstbarkeit mit einem herrschenden Grundstück verbunden sind,
als selbständige und dauernde Rechte in das Grundbuch aufgenommen werden.